Allgemeine Geschäftsbedingungen von Paragliding Gstaad Switzerland Fabrice Bielmann:

1. Vertragsabschluss
Der Vertrag tritt durch schriftliche, telefonische, mündliche Reservierung und/oder der Registrierung der Angebote oder Aktivitäten von Paragliding Gstaad Switzerland, Fabrice Bielmann (im Folgenden als «Veranstalter» bezeichnet) auf dieser Website in Kraft. 
Die Annahme per E-Mail, WhatsApp und anderen Kommunikationsmitteln ist gleichwertig.
Wenn Buchungen für Dritte getätigt werden, muss den vertraglichen Verpflichtungen (insbesondere in Bezug auf die Zahlung des Betrags der Aktivität) wie für Ihre eigenen Verpflichtungen nachgekommen werden. 
Die vertraglichen Bestimmungen und diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle Teilnehmer. Wir empfehlen Ihnen daher, die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und an weitere Teilnehmer weiterzuleiten. Bei Abweichungen der deutschen und der englischen Fassung hat die französische Originalfassung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang.
 
 
2. Vertragsgegenstand
Der Veranstalter verpflichtet sich, den vom Kunden gewünschten Service im Rahmen der Auftragsbestätigung zu erbringen. Nach Absprache mit dem Veranstalter können Leistungserweiterungen berücksichtigt werden. Alle zusätzlichen Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
 
 
3. Preise
Die angegebenen Preise sind in Schweizer Franken und pro Person. Jede Zahlung in einer anderen Währung wird gemäss dem aktuellen Tageskurs berechnet.
 
 
4. Annullierung oder Auftragsänderung durch den Kunden
Im Falle einer teilweisen oder vollständigen Stornierung der Buchung, werden für jeden annullierten Teilnehmer die folgenden Stornierungsgebühren in Rechnung gestellt:
 
Für Einzelpersonen und bis zu 7 Personen:
  • Zwischen 9 und 3 Tagen vor der Aktivität: 50% des Flugpreises für jede stornierte Person
  • Weniger als 48 Stunden vor Aktivitätsbeginn oder bei Nichterscheinen: 
  •  100% des Flugpreises für jede stornierte oder nicht anwesende Person
Bei Gruppenreservierungen ab 8 Personen:
  • Zwischen 20 und 10 Tagen vor der Aktivität: 25% des Flugpreises für jede stornierte Person
  • Zwischen 9 und 3 Tagen vor der Aktivität: 50% des Flugpreises für jede stornierte Person

Weniger als 48 Stunden vor Aktivitätsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100% des Flugpreises für jede stornierte oder nicht anwesende Person.

 
Bei verspäteter Ankunft des Kunden oder einer vorzeitigen Abreise besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Zusätzliche Kosten, die durch verspätete Ankunft, vorzeitige Abreise oder Verschiebung der Aktivität entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
 
 
5. Annullierung oder Auftragsänderung durch den Veranstalter
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Aktivität aus Sicherheits- oder Wettergründen jederzeit zu stornieren oder zu ändern.
Die Aktivität kann vom Veranstalter abgesagt werden, wenn Teilnehmer durch ihr Verhalten, ihre Unterlassungen oder anderer Handlungen dazu Anlass geben, dass die Vertragserfüllung gefährdet oder verunmöglicht wird. In diesem Fall treten die in Nummer 4 genannten Bestimmungen über die Stornierungskosten in Kraft.
 
 
6. Teilnahmebedingungen
Gute Gesundheit ist Voraussetzung für alle Aktivitäten. Die Teilnehmer verpflichten sich, den Veranstalter im Voraus über gesundheitliche Probleme zu informieren. Die Teilnehmer sollten unter keinen Umständen unter dem Einfluss von Drogen, Alkohol, Psychopharmaka oder dergleichen stehen.
Die Teilnehmer verpflichten sich, die Teilnahmebedingungen zu erfüllen und die Anweisungen des Veranstalters und der Piloten genau zu befolgen. Der Veranstalter kann einen Teilnehmer von der Aktivität ausschließen, wenn er die Teilnahmebedingungen nicht erfüllt oder die Anweisungen nicht befolgt. In diesem Fall treten die unter Nummer 4 genannten Bestimmungen über die Stornierungskosten in Kraft.
 
 
7. Versicherung
Die Teilnehmer sind vom Veranstalter nicht versichert. Jeder Teilnehmer muss selbst über eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung (einschließlich Sportunfällen) verfügen. Die Unfallversicherung der Teilnehmer muss unbegrenzte Krankheitskosten in der Schweiz abdecken. Eine Stornoversicherung wird empfohlen.
 
7.1. Versicherung während eines Schnupperkurses und der Ausbildung zur Lizenz
Jeder Teilnehmer, der an einem Schnupperkurs oder an der Ausbildung für die Gleitschirmlizenz teilnimmt, muss über eine Unfallversicherung verfügen, welche ihn in der Schweiz für die Tätigkeit des Gleitschirmfliegens abdeckt. Das Gleitschirmfliegen gilt in der Schweiz nicht als Risikosportart. Nur während des Gleitschirmfliegens greift die Haftpflichtversicherung der Schule für Schäden an Dritten. Bei Sachschäden am Segel, am Gurt oder an geliehener oder gemieteter Ausrüstung ist der Teilnehmer verantwortlich.
 
8. Geschenkegutscheine
Die Bestellung eines Geschenkgutscheins durch den Kunden und / oder Benutzer setzt die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus.
Der Geschenkgutschein ist 2 Jahre ab dem Ausstellungsdatum des Gutscheins gültig. Es kann verlängert werden, jedoch um maximal 5 Jahre ab dem Ausstellungsdatum. Nach diesem Zeitraum gilt der Gutschein als ausgeführt.
Im Falle einer Preiserhöhung der Aktivität während der Verlängerung muss der Inhaber des Geschenkgutscheins den Aufpreis bezahlen.
 
 
9. Beanstandungen
Wenn der Kunde einen Grund zur Beanstandung oder einen Schaden erlitten hat, muss er dies unverzüglich und schriftlich dem Aktivitätsleiter und / oder dem Dienstleister melden und ihn um eine Bestätigung bitten. Der Aktivitätsleiter und / oder der Dienstleister ist jedoch nicht berechtigt, die Ansprüche anzuerkennen, sodass die erhaltene Bestätigung kein Eingeständnis eines Fehlers darstellt. Der Aktivitätsleiter und / oder der Dienstleister bemühen sich, das Problem im Rahmen der Organisation und der Möglichkeiten zu beheben. Wenn die bereitgestellte Abhilfe nicht ausreicht, wenn das Problem nicht behoben werden kann oder wenn der Kunde Schadensersatzansprüche geltend machen möchte, müssen die Forderungen innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsende bei der Buchungsstelle, zuhanden des Veranstalters, schriftlich eingereicht werden. Der Beschwerde muss eine Bestätigung der  Aktivität und / oder der verantwortlichen Person sowie allfällige Beweismittel beigefügt werden. Im Falle einer Verzögerung oder Nichtmitteilung der Beschwerde während der Aktivität oder der verspäteten Einreichung bei der Buchungsstelle gehen alle Rechte verloren.
 
 
10. Haftung
Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter oder dessen Hilfspersonen sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder durch schwerwiegendes Fehlverhalten verursacht wurde. Der Veranstalter ist berechtigt, zur Erbringung der Leistung Hilfsmittel / Dritte beizuziehen. Wenn der Veranstalter die Dienstleistung berechtigterweise einem Dritten anvertraut, kann der Veranstalter nicht für dessen Handlungen oder Unterlassungen verantwortlich gemacht werden. Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für Schäden, die sich aus Handlungen und Unterlassungen der für die Tätigkeit verantwortlichen Person ergeben, die in keinem Zusammenhang mit der im Vertrag vereinbarten Leistungserbringung stehen, aufgrund von Handlungen Dritter, anderer Teilnehmer, des Teilnehmers selbst ( insbesondere was in Punkt 1 erwähnt wird), bei höherer Gewalt, Naturereignissen, behördlichen Verfügungen usw.
Befolgt ein Teilnehmer die Anweisungen des Veranstalters, der für die Aktivität verantwortlichen Person usw. nicht, entfällt jegliche Haftung seitens des Veranstalters.
 
Es kann vorkommen, dass der Veranstalter die Aktivität möglicherweise nicht selber durchführen kann und diese deshalb an einen anderen Anbieter weitergibt. Der Veranstalter arbeitet mit Qualitätsdienstleistern zusammen. Der Veranstalter lehnt jedoch jede Verantwortung ab und ist keine Vertragspartei für Streitigkeiten oder Unfälle zwischen dem Kunden und dem Dienstleister, selbst wenn die Reservierung und Zahlung an den Veranstalter erfolgt ist.
Bei Körperverletzungen beschränkt sich die Verantwortung des Piloten und / oder des Vertragspartners auf seinen eigenen Versicherungsschutz und direkten Schaden; für Sachschäden in Höhe des Leistungspreises des Geschädigten.
 
 
11. Bildrechte 
Während der Aktivität kann der Veranstalter Fotos und / oder Videos zur späteren Verwendung im Rahmen seiner Website, Broschüren, Poster, im Internet oder für seine sozialen Netzwerken aufnehmen. Wenn der Kunde jedoch wünscht, nicht auf dem Werbematerial (Fotos / Videos, etc.) abgebildet zu werden, muss er den Veranstalter spätestens vor dem Ende der Aktivität offiziell informieren.
 
 
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Veranstalter gilt ausschließlich schweizerisches Recht. Es gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Ausschließlicher Gerichtsstand, für alle sich aus diesem Vertrag ergebenen Streitigkeiten, ist Vevey.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam und/oder unvollständig sein  oder werden,  so tritt anstelle der unwirksamen und/oder unvollständigen Bestimmung eine, in ihrer Wirksamkeit der unwirksamen und/oder unvollständigen Bestimmung am nächsten kommende rechtsgültige Regelung in Kraft. Die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen wird durch die mangelnde Wirksamkeit und / oder Unvollständigkeit einer Bestimmung nicht in Frage gestellt.
 
 
13. Kontakt
Paragliding Gstaad Switzerland                                                                                        
Fabrice Bielmann
Rue des Allamans 104
1659 Rougemont
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+41 79 22 44 270
 
 
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Yannick Andrea
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